Reiserücktrittsversicherung Kreuzfahrt, AIDA Reiserücktritt

Samstag, 15. Juli 2017

Reiserücktrittsversicherung Kreuzfahrt, AIDA Reiserücktritt

Damit Sie im Fall der Fälle finanziell festen Boden unter den Füßen behalten, sollten Sie unbedingt für einen eventuellen AIDA Reiserücktritt vorsorgen. Wir empfehlen die HanseMerkur Reiseversicherung. HanseMerkur ist Marktführer in der Seetouristik. Eine Schiffsreiseversicherung schützt Sie weltweit bei Ihren Schiffsreisen.
Anfrage

Reiserücktrittsversicherung, (C)racami@Fotolia.com
Reiserücktrittsversicherung, (C)racami@Fotolia.com 
Schiffsreisen-Versicherung

Für Ihre Schiffsreise empfehlen wir Ihnen unseren 5-Sterne Premium-Schutz. Die richtige Absicherung, um unbesorgt die sieben Weltmeere zu erkunden.


Reiserücktritt

Wählen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung aus folgenden Paketen aus.

Rücktrittsversicherung

Die Rücktrittsversicherung schützt Sie vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stornierungen, wenn Sie Ihre Schiffsreise absagen müssen. Sie lohnt sich auch bei kurzfristig gebuchten Schiffsreisen, da hier die Stornokosten sehr hoch sein können.
  • Reiserücktrittsversicherung
  • einmalig
  • ab 6 € bei Reisepreis bis 100 € je Schiffsreise

Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie

Mit der Reiserücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie sichern Sie Ihren Reisepreis zweimal ab: vor und während der Schiffsreise mit der Urlaubsgarantie für den Fall des Reiseabbruchs oder der Reiseunterbrechung, z. B. bei Seekrankheit. Diese Reiseversicherung enthält:
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie
  • einmalig
  • ab 7 € bei Reisepreis bis 100 € je Schiffsreise
    4-Sterne Komfort-Schutz

    Alle wichtigen Reise-Sachversicherungen in einem Paket - ideal für alle, die bereits über eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Ergänzen Sie Ihren Reiseschutz mit Reise-Rücktrittsversicherung, Reise-Abbruchversicherung, Notfallversicherung, Reise-Gepäckversicherung und Reise-Unfallversicherung. Diese Reiseversicherung enthält:
    • Reiserücktrittsversicherung, 
    • Urlaubsgarantie, 
    • Notfallversicherung, 
    • Reise-Unfallversicherung, 
    • Reise-Gepäckversicherung
    • ab 12 € bei einem Reisepreis von 100 € (weltweit)

    5-Sterne Premium-Schutz

    Mit dieser umfassenden Reiserücktrittsversicherung sichern Sie gegen alle Unwägbarkeiten einer Kreuzfahrt ab.

    • Verspätungsschutz (Reise-Rücktrittsversicherung) Das ist ein Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Luft-, Land- oder Wasserfahrzeug) um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer unverzüglichen Stornierung angefallen wären (max. 1.500 Euro), erstattet.
    • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung (Urlaubsgarantie): Bei einer Kreuzfahrt ersetzt Ihnen die Versicherungsgesellschaft die notwendigen Beförderungskosten, um vom Ort der Reiseunterbrechung wieder zur Reisegruppe zu gelangen. Ersatz bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung.
    • Urlaubs-Absicherung (Urlaubsgarantie): Wenn Sie während Ihrer Kreuzfahrt krank werden und die Reise abbrechen müssen, erstattet Ihnen die HanseMerkur innerhalb der ersten Hälfte Ihrer Reise bzw. bis maximal zum 8. Urlaubstag den kompletten versicherten Reisepreis. Bei Abbruch in der zweiten Hälfte (bzw. ab dem 9. Urlaubstag) oder bei einer Unterbrechung werden Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erstattet.
    • Absicherung Ihrer Landausflüge (Urlaubsgarantie): Wenn Sie Ihre Landausflüge vorab buchen und versichern und Sie Ihre Reise dann aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen müssen, erstattet Ihnen die HanseMerkur die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. die Landausflüge).
    • Gepäck-Verspätungsschutz (Reise-Gepäckversicherung): Wenn Ihr Reisegepäck verspätet angeliefert wird, nicht mehr rechtzeitig an Bord gelangt und Sie dadurch Ersatzkäufe tätigen müssen, erstattet Ihnen die HanseMerkur nachgewiesene Aufwendungen bis zu 500 Euro.
    • Preis:ab 18 € bei einem Reisepreis von 100 € (weltweit)

    Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

    Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
    • bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
    • Erstattung der Hinreise-Mehrkosten
    • bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses
    • Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR), erstattet.
    • Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
    • bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt
    • Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen, wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.

    Versicherte Gründe in der Reiserücktrittsversicherung

    Es kann einiges passieren, weshalb Sie von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Aber nur was im Vertrag steht, ist versichert!

    Bei der Reiserücktrittskostenversicherung besteht nach dem Grundsatz der Einzelgefahrendeckung nur bei den in den Versicherungsbedingungen konkret aufgeführten Ereignissen Versicherungsschutz.

    Ist die Teilnahme an der Reise für die versicherte Person aus anderen Gründen unzumutbar, muss die Versicherung nicht zahlen. Sachverhalte, die möglicherweise auf die Lebenssituation des Klägers zutreffen, sind nicht Vertragsbestandteil!

    Folgende Fälle sind in der Reise-Rücktrittsversicherung und der Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung) abgesichert:
    • Unfallverletzung
    • Unerwartete und schwere Erkrankung
    • Schwangerschaft
    • Tod
    • Impfunverträglichkeit
    • Bruch von Prothesen
    • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten (Blinden-) Hundes oder der Katze
    • Adoption eines minderjährigen Kindes
    • Organspende
    • Lockerung eines implantierten Gelenks
    • Betriebsbedingte Kündigung
    • Kurzarbeit
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
    • Arbeitgeberwechsel und damit verbundener Arbeitsplatzwechsel mit Probezeit
    • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
    • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
    • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
    • Verkehrsmittelverspätung um mindesten 2 Stunden (inklusive ICE).

    Versicherte Gründe bei der Urlaubsgarantie

    Rücktrittsgründe Urlaubsgarantie (Reiseabbruch):
    • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
    • Schwangerschaft
    • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
    • Impfunverträglichkeit
    • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
    • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
    • Unerwartete gerichtliche Ladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
    • Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden
    • Zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen.

    Leistungen der Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)

    Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, wird bei der Erstattung der nachfolgend aufgeführten Kosten für Beförderung, Unterkunft und Verpflegung auf die Qualität der
    versicherten Reise abgestellt.

    1. Zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten

    Müssen Sie die Reise abbrechen oder kehren Sie von der Reise verspätet zurück, erstattet die HanseMerkur Ihnen die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten. Versichert sind auch die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z.B.
    Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

    Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Platz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt.

    Ist eine mitreisende Risikoperson aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht transportfähig oder tritt ein in Ziffer 3.9 aufgeführtes Ereignis ein, erstattet die
    HanseMerkur Ihre zusätzlichen Kosten für die Unterkunft.

    2. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

    Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstattet die HanseMerkur den versicherten Reisepreis. Bei Abbruch in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab dem 9. Reisetag) oder bei einer
    Unterbrechung der Reise entschädigt die HanseMerkur die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

    Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv nachweisen (z.B. Pauschalreisen), erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reisetage anteilig zur
    gesamten Reisedauer. Die Entschädigung wird in diesem Fall wie folgt berechnet:
    Nicht in Anspruch genommene Reisetage x Reisepreis

    Ursprüngliche Reisedauer

    An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage. Haben Sie ausschließlich Fahrt- oder Flugtickets für Hin- und/oder Rückreise versichert, besteht für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen kein Versicherungsschutz.

    3. Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung

    Müssen Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt unterbrechen, ersetzt die HanseMerkur die notwendigen Beförderungskosten, um von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe zu gelangen. Die Gesamtkosten bei Unterbrechung der Reise können nur bis zur Höhe der Kosten anerkannt werden, die bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise angefallen wären.

    Versicherungsbeginn

    Ab Versicherungsbeginn gilt der Schutz der Versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt (vorausgesetzt die Versicherungsprämie wurde bezahlt). Er richtet sich auch nach der Art der Versicherung:
    • Reiserücktrittsversicherung: frühestens ab Zahlung der Prämie
    • Urlaubsgarantie: frühestens mit Antritt der Reise

    Auslandkrankenversicherungen
    • Auslandskrankenversicherung: frühestens mit Antritt der Reise
    • Auslandskrankenversicherung bis 1 Jahr / bis 5 Jahre: frühestens bei Grenzübertritt ins Ausland
    Jahres-Versicherungen: frühestens zum vereinbarten Zeitpunkt.


    Sie verreisen mehrmals pro Jahr?

    Häufig lohnt sich schon ab 2 Reisen pro Jahr der Abschluss einer Jahresversicherung. Mit dem Jahresschutz Gold und Platin sichern Sie beliebig viele Reisen pro Jahr ab.


    Abschluss der Reiserücktrittsversicherung

    Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich bei Reisebuchung vorzunehmen, muss aber spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen

    Welche Versicherungssumme muss abgeschlossen werden?

    Die Höhe der Versicherungssumme muss mindestens dem Reisepreis, auch bei Weltreisen, entsprechen. Schließen Sie eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich der Entschädigungsbetrag im Verhältnis der Versicherungssumme zum Reisepreis (Unterversicherung).

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